Inhaltsverzeichnis
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Kasualien, Zeremonien an Rosmarie Brunner, freie Theologin
Allgemeine Fragen
Die Berufsbezeichnung «freier Theologe»/«freie Theologin» ist keine geschützte Berufsbezeichnung. In der Regel werden Personen mit einem (abgeschlossenen) Theologiestudium als «freier Theologe»/«freie Theologin» bezeichnet, wenn sie nicht in einer Kirchgemeinde/Pfarrei angestellt sind, sondern selbstständig und freischaffend ihre Dienste anbieten. Dank dieser Eigenständigkeit haben freie TheologInnen mehr Gestaltungsfreiraum für Rituale und Zeremonien.
Für ihre Dienste verlangen sie in der Regel ein Honorar.
Das Wort «Kasualien» kommt aus dem Lateinischen «Casus», der «Fall». Im religiösen Bereich versteht man unter Kasualien jene Lebensübergänge, die mit einem Ritual gefeiert werden: Taufe, Hochzeit/Trauung, Bestattung/Beerdigung.
Menschen mit verschiedenen beruflichen Erfahrungen bieten sich als RednerInnen für Hochzeiten (Hochzeitsredner/Hochzeitsrednerin) und Trauerfeiern (Trauerredner/Trauerrednerin, Grabredner/Grabrednerin) an. Auch der religiöse/weltanschauliche Hintergrund kann sehr unterschiedlich sein.
Ja, gerne. Ich kenne zahlreiche gute Musikerinnen und Musiker, die Ihre Hochzeit oder Trauerfeier/Abschiedsfeier musikalisch begleiten können.
Ja, es ist mir wichtig, dass alle Gäste sich willkommen und ernstgenommen fühlen. Eine Feier kann ohne weiteres mehrsprachig gestaltet werden (Deutsch, Schweizerdeutsch, Englisch, Französisch und Italienisch). Wir werden auch für alle anderen Sprachen eine praktikable Lösung finden.
Ja, selbstverständlich!
Schon mehrmals habe ich mit Gebärdendolmetschern zusammengearbeitet und meine Artikulation ist klar und deutlich.
Die Grundlage der Arbeit der Theologinnen und Theologen bildet das umfangreiche Wissen: die Geschichte des Christentums und der Philosophie, Politik und Ethik, die Entstehung und der Inhalt des alten und neuen Testaments sowie die althebräische, lateinische und altgriechische Sprache.
Fragen zur Hochzeit/Heirat, zur Trauung
Ja, Hochzeitsfeiern (freie Trauung) sind an jedem Ort Ihrer Wahl - in der ganzen Schweiz und im Ausland - möglich.
Bei freien Trauungen gestalte ich Hochzeitsrituale für Menschen aus allen Religionen und Konfessionen, für konfessionslose Paare und auch konfessionell gemischte Paare.
Ja! Gerne gestalte ich für schwule und lesbische Paare ein Segnungsritual zur Feier ihrer «Hohen Zeit».
Ja, gerne. Für die Miete einer Kirche oder Kapelle wenden Sie sich an die zuständige Kirchgemeinde.
Zu Wasser oder zu Lande, ob Rebberg, Eichenhain oder Blumenwiese - suchen Sie sich den Ort aus, der zu Ihnen passt.
Selbstverständlich ist das bei mir möglich. Allerdings wird diese Trauung nach katholischem Recht nicht anerkannt.
Fragen zur Trauerfeier | Abschiedsfeier, Beerdigung
Auch die aus der Kirche Ausgetretenen behalten das Recht auf Erdbestattung oder Kremation und Beisetzung in einem Grab auf dem Friedhof der Wohngemeinde.
Bitte beachten Sie aber folgendes (Aus dem «Beobachter» vom 27. Oktober 2010 mit dem Thema «Tod, Meine geplante Beerdigung (Todesfall, Kirche, Beerdigung)»:
«Sie verzichten mit dem Kirchenaustritt aber auf die Dienstleistungen der Kirche, namentlich auf die Seelsorge von Sterbenden und Angehörigen sowie kirchliche Zeremonien.
Auf Wunsch übernimmt die Kirche dies in der Regel dennoch, manchmal allerdings gegen eine Gebühr. Eine würdige Feier ist indes auch ohne Pfarrer möglich: Freischaffende Theologen, Ritualberater oder Angehörige können die Trauerzeremonie leiten, und diese muss auch nicht zwingend in einer Kirche stattfinden.»
Robbie Williams oder das Requiem von Giuseppe Verdi und auch jenes von Wolfgang Amadeus Mozart klingen auch auf einer Wiese am Waldrand bewegend.
Bei der Beisetzung auf einem Friedhof kann es sinnvoll sein in die jeweilige Abdankungskapelle zu gehen. Aber selbstverständlich ist die Trauerfeier/Abschiedsfeier an jedem Ort Ihrer Wahl - in der ganzen Schweiz und im Ausland -
möglich.
Basel-Stadt
Auf der Website von Basel-Stadt finden Sie viele konkrete Angaben zur Anmeldung eines Todesfalles, zu Bestattung, Grabmal, Kremation und den verschiedenen Friedhofsanlagen in Basel.
Ebenso erhalten Sie dort diverse Wegleitungen für Angehörige mit vielen hilfreichen Beiträgen zur Vorbereitung und Organisation einer Beerdigung, Aufbahrung, Staatssarg, Bestattungsmöglichkeiten.
Im «Büro Anmeldungen Todesfälle und Bestattungen», beim Friedhof am Hörnli, Hörnliallee 70, 4125 Riehen, ist die Liste «Begleitpersonen für Trauerfeiern» (PDF-Datei) mit Freien Rednerinnen und Freien Rednern (Grabredner / Bestattungsredner / Trauerredner) erhältlich.
Übrige Schweiz
Das Bestattungswesen in der Schweiz ist unterschiedlich geregelt. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Bestattungsamt oder Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde.
Trauerfeiern/Abschiedsfeiern sind an jedem Ort - in der ganzen Schweiz und im Ausland - möglich. Für die Beisetzung oder Verstreuung der Asche sind die Vorschriften der jeweiligen Gemeinden verbindlich.
Selbstverständlich begleite ich Sie bei jeder Art von Beisetzung.
Ja, Trauerfeiern/Abschiedsfeiern sind an jedem Ort Ihrer Wahl - in der ganzen Schweiz und im Ausland - möglich.
Fragen zur Taufe, Segnung
Gerne bespreche ich mit Ihnen die Bedeutungen der christlichen Taufe und den Unterschied zur Segnung, damit Sie sich entscheiden können, was Sie für Ihr Kind wählen sollen.
Traditionellerweise werden Kinder im Babyalter - zwischen drei und acht Monaten - getauft. Eine Taufe ist aber in jedem Lebensalter möglich.
Als Tauforte eignen sich viele schöne Plätze: Kapellen/Kirchen, Bäche, Brunnen, Rheinfähren, Weiher, der eigene Garten etc.
Ja. Als ordinierte, reformierte Theologin (Pfarrerin) bin ich berechtigt, Kinder (sowie Jugendliche und Erwachsene) zu taufen.
Auf Wunsch kann die Taufe in der Kirchgemeinde/der Pfarrei Ihres Wohnortes im Taufregister eingetragen werden.
Weitere Informationen über mich finden Sie auf auf meiner Website «Büro für Tat und Rat». Sie können mich auch sehr gerne kontaktieren, um Ihre ganz persönlichen Fragen mit mir zu besprechen oder Ihre Bedürfnisse zu ermitteln.